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Datenbank


Texte bzw. Dokumente zur ökologischen Risikoforschung mit dem Schwerpunkt Risiken der Gentechnik.

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18.Okt.08
EFSA is misleading the EU Commission and the public over GMOs
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| In a letter to the European Commission EFSA made a seriously misleading statement. EFSA claimed that: no recombinant DNA sequences have been found in tissue from animals although Mazza et al 2005 detected such DNA sequences 2 years before. |  |
| In a letter and report to DG Sanco of the European Commission, dated on 19 July 2007, EFSA made a seriously misleading statement. EFSA claimed that: a large number of experimental studies with livestock have shown that recombinant DNA fragments or proteins derived from GM plants have not been detected in tissues, fluids or edible products of farm animals and to date no recombinant DNA sequences have been found in any organ or tissue sample from animals fed GM plants. However, scientific studies from Mazza et al 2005 and Sharma et al 2006 show that transgenic sequences have in fact been detected in animal tissues. Even though both studies are easily accessible from public scientific databases and even the European Commission was aware of them, neither study was cited by EFSA. Confronted with these two articles, EFSA reaffirmed its initial misleading statement which, given its inaccuracies, cannot be treated as scientific advice.
This incident raises serious implications over the reliability of EFSA’s scientific advice and calls into question the validity of the GMO approvals granted by the European Commission on the basis on EFSA’s advice.
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14.Apr.06
Die GVO-Zulassungspraxis der EU widerspricht dem Vorsorgeprinzip
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14.Apr.06
GMO approval is not in line with the precautionary principle
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05.Apr.05
Wer kontrolliert die neue Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)?
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| Mit der Gründung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Lebensmittelskandale
wie BSE vermieden oder möglichst früh erkannt werden. Fast zwei Jahre nachdem EFSA
ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint von diesen hehren Idealen nichts me |  |
| Mängel in der Risikobewertung von Gentech-Pflanzen EFSA bewertet Risiken von GVOs anhand des Prinzips der Substantiellen Äquivalenz. Das heißt, es werden der GVO und seine konventionelle Ausgangssorte auf eine Vielzahl von Inhaltsstoffen (wie zB Aminosäuren, Proteine, Aschegehalt) untersucht.Wenn die Inhaltsstoffzusammensetzung der GVOPflanze und der konventionellen Sorte statistisch gleich sind, so wird kein Risiko gesehen. Darüberhinaus werden noch Sequenzanalysen des eingeführten Proteins und Futterverwertungsstudien durchgeführt. Die Sinnhaftigkeit von Sequenzvergleichen zur Identifikation von allergenen oder toxischen Substanzen wurde bereits von Dr.Valenta (Allergologe an der medizinischen Fakultät der Uni Wien) in Frage gestellt. Allergene Proteine unterscheiden sich von nicht-allergenen Proteinen häufig nur um wenige Basenpaare. Der Nachweis fehlender Sequenzidentität mit bekannten Allergenen kann nicht als Beleg für das Fehlen eines Allergiepotentials dienen. Diese Erkenntnis wird jedoch von der EFSA bislang ignoriert. |  |

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03.Nov.04
Europaweiter Anbau von gentechnisch verändertem!
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| Anbau in Österreich jedoch erst ab ca. 2007
Schritt für Schritt arbeitet die Kommission an der Einlösung ihrer Ankündigung, Europa reif für
die Gentechnik zu machen. Obwohl sie dabei nicht die Rückendeckung der Mitgliedstaaten hat,
geht sie beharrlic |  |
| Denn normalerweise vergehen von der Beschlussfassung bis
zur Veröffentlichung im Amtsblatt 2 - 3 Monate, da der Rechtstext
in alle EU-Sprachen übersetzt werden muss. Obwohl Bt11
am 19. Mai 2004 zugelassen worden ist, findet sich dazu noch
keine Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Monsanto-Mais
NK603, der am 19. Juli von der Kommission zugelassen worden
ist, wurde am 18.09.2004 im Amtsblatt veröffentlicht, die
Monsanto-Sorten nun bereits 9 Tage nach der Entscheidung.
Da dürfte auch ein kommissionsinterner Rekord aufgestellt
worden sein und Monsanto mit Vorzug behandelt werden.
Die Überraschung über den Kommissionsentscheid vom 8.
September war vor allem deshalb groß, weil die Mehrheit der
Mitgliedsstaaten Eintragung von Sorten in den Europäischen
Sortenkatalog ablehnt und die Agrarminister noch 2003 beschlossen
haben, dass, solange die Frage der Koexistenz nicht
geklärt ist keine gentechnisch veränderten Sorten in den Europäischen
Sortenkatalog eingetragen werden sollen. Bis auf
Dänemark hat kein einziges europäisches Land rechtlich verbindliche
Regelungen zur Koexistenz, dem Nebeneinander
von gentechnisch veränderten und konventionellen bzw. biologischen
Kulturpflanzen. Ohne diese Regelungen droht der
viel zitierte Krieg auf den Dörfern 2005 nun doch wahr zu werden.
Österreichisches Importverbot (noch) aufrecht
In Österreich ist der Anbau dieser 17 Sorten von Mon810 auch
noch 2005 verboten. |  |

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14.Apr.04
Recherche und Analyse von Indizien bezüglich humantoxikologischer Risiken von gentechnisch veränderten Soja- und Mais-Pflanzen
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| Die Datenlage zur Abschätzung der Lebensmittelsicherheit ist sowohl für die gentechnisch veränderte Roundup-Ready-Sojabohne als auch für gentechnisch veränderten Bt-Mais unzureichend. Wesentliche Informationen, die die Sicherheit des Lebensmittels.... |  |
| Die Datenlage zur Abschätzung der Lebensmittelsicherheit ist sowohl für die gentechnisch
veränderte Roundup-Ready-Sojabohne als auch für gentechnisch veränderten Bt-Mais
unzureichend. Wesentliche Informationen, die die Sicherheit des Lebensmittels belegen sollen
(z.B. chronische toxikologische Studien), wurden von den Antragstellern im Rahmen des
Zulassungsverfahrens nicht vorgelegt und von den Behörden nicht eingefordert. GVO sind
sicher, wenn sie nach dem besten Stand des Wissens vollständig geprüft werden und keine
offenen Fragen bestehen. Nicht oder nur unzureichend untersuchte GVOs sind im Sinne des
Vorsorgeprinzips als nicht sicher einzustufen. Von vielen Politikern, z.B. EU-Kommissar Byrne,
wird der fehlende Nachweis eines Risikos mit dem Fehlen eines Risikos gleichgesetzt. Auf
Basis dieser Annahme ließe sich beweisen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel umso
sicherer sind, je weniger sie untersucht wurden. Für die Roundup-Ready-Sojabohne wurden
nur zwei Studien5,6 mit einer Versuchsdauer von 240 Tagen gefunden, die dem Anspruch von
chronischen toxikologischen Tests (Versuchsdauer 100 bis 700 Tage) annähernd gerecht
werden können. Für Bt-Mais konnte lediglich eine Studie mit einer maximalen Dauer von 101
Tagen gefunden werden. Die Mehrzahl der Studien dauerten lediglich 40 bzw. 70 Tage. Nicht
alle der publizierten Studien sind als toxikologische Studien zu werten. Vielmehr handelt es sich
häufig um Futterverwertungsstudien, in denen Leistungsparameter (wie Gewichtszunahme) bei
Schweinen, Kühen und Hühnern gemessen wurden. Die geringe Zahl an publizierten
toxikologischen Studien über GVOs zeigt deutlich das Ausmaß an „Nicht-Wissen“ bezüglich
chronischen Gesundheitsrisiken von GVOs auf. |  |

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10.Apr.04
Gentechnikfreie Zonen als Managementmaßnahme zur Regelung der Koexistenz
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| Text zum Vortrag im Rahmen der Veranstaltung zur Koexsitenz der ARGE Gentechnikfrei.
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| Die EU-Kommission hat am 23. Juli 2003 in einer Miteilung an die Mitgliedsstaaten Leitlinien zur Koexistenz herausgegeben (EC-COMMISSION 2003). Darin wird folgende Vorgangsweise zur Regelung der Koexistenz dargelegt.(...) Darüber hinaus ist es jedoch dem Autor wichtig festzuhalten, dass aus der Sicht des Autors eine Zulassung von GVO solange nicht gerechtfertig erscheint, solange die Frage der Koexistenz ungeklärt ist und solange wesentliche Wissenslücken im Verständnis der Grundlagenforschung der Genetik nicht geschlossen sind. (...) |  |

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05.Apr.04
2002 Risk Management Strategies for Living Modified
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| There are different types of uncertainty in risk assessment and of risk management. It is helpful to distinguish between a quantitative and a qualitative type of uncertainty. Quantitative uncertainty analysis addresses descriptive errors such as the ... |  |
| 2002 Risk Management Strategies for Living Modified
There are different types of uncertainty in risk assessment and of risk management. It is helpful to distinguish between a quantitative and a qualitative type of uncertainty. Quantitative uncertainty analysis addresses descriptive errors such as the variability in baselines or laboratory experiments. Qualitative uncertainty concerns ignorance and indeterminacy, which cannot be addressed through risk assessment but must be covered by appropriate risk management practice.
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01.Apr.04
2002-08 Gentech Pflanzen werden den Hunger nicht stillen
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| Gentech Pflanzen werden den Hunger auf unserem Planeten nicht stillen, erklärt Werner Müller, Ökologe vom Büro für Ökologische Risikoforschung und Consulting. Grund für diese Aussage ist ein Interview mit dem Gentechnik-Befürworter Clive James im... |  |
| Gentech Pflanzen werden den Hunger auf unserem Planeten nicht stillen, erklärt Werner Müller, Ökologe vom Büro für Ökologische Risikoforschung und Consulting. Grund für diese Aussage ist ein Interview mit dem Gentechnik-Befürworter Clive James im Standard-Album von gestern, Sonntag. Etwa 800 Mio. Menschen leiden an chronischer Unterernährung wo von zirka 24.000 täglich an den Folgen der Unterernährung sterben. Weltweit würden genug Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, um alle Menschen auf dieser Erde satt zu machen, so der Wissenschaftler, der die Fakten der Welternährungsorganisation FAO zitiert. Hunger ist ein Konflikt zwischen arm und reich und nicht die Frage einer neuen Technologie.
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01.Mär.04
1999-01 Risk assessment of transgenic plants: A comparison with pesticde regulation
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| Comparing EU-Directive 90/220/EEC regulating the deliberate release of transgenic organisms and Directive 91/414/EEC regulating the approval of pesticides reveals great differences in the depth of regulation. This may lead to the paradoxical situation ... |  |
| Comparing EU-Directive 90/220/EEC regulating the deliberate release of transgenic organisms and Directive 91/414/EEC regulating the approval of pesticides reveals great differences in the depth of regulation. This may lead to the paradoxical situation that, for example, a genetically modified plant producing a microbial pesticide protein may undergo a risk assessment (following Directive 90/220/EEC) under less detailed conditions more open to interpretations than the protein or the microbe itself if applied as a pesticide. The history of pesticide regulation reveals that one of the important questions is how scientific progress in risk identification can be taken into account in the risk assessment. It is obvious that persistence is a central assessment criteria to refer to this problem. The consequences to be drawn from the history of environmental risk assessment of pesticides is the necessity to strengthen the precautionary principle in the risk assessment procedure not only for pesticides but also for GMOs. Directive 91/414/EEC refers to this fact requiring a limited persistence for chemical and microbiological pesticides. Gene escape of synthetic genes into a new gene pool could be compared with the persistence of chemicals. No thresholds are set for gene escape by Directive 90/220/EEC, which has to be considered a major shortage from a precautionary point of view.
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